Um sicherzustellen, dass ein verhängtes Versammlungsverbot eingehalten wird, erklärt die Baden-Württembergische Stadt Ostfildern den direkten Einsatz von Waffen gegen Bürger. Dies ist die erste direkte Kriegserklärung einer Regierung gegen ihre Bürger und seit 1945 wohl einmalig in der deutschen Geschichte. Selbst in der DDR gab es keinen schriftlichen Schiessbefehl. Doch die heutigen Allmachtsphantasien deutscher Politiker keinen keine Grenzen mehr.

Wer die Allgemeinverfügung der Baden-Württembergischen Stadt Ostfildern liest und sich bis zur Begründung durchkämpft, wird seinen Augen kaum trauen und den entsprechenden Absatz mehrfach lesen, um ihn zu verstehen. Im Klartext heißt das, sollte die Polizei der Auffassung sein, ein Spaziergänger ginge nicht mit seinem Hund spazieren, sondern hätte sich einem Spaziergang zum Protest gegen die aufkommende Zwangsimpfung angeschlossen, dürften die Beamten ihre Dienstwaffe ziehen und diesen Spaziergänger töten. Genau dies sagt diese Allgemeinverfügung, in Kraft getreten am 26. Januar 2022 aus.

Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.

https://www.ostfildern.de/Politik+_+Verwaltung/Bekanntmachungen/Allgemeinverf%C3%BCgung.html

Doch was haben die Bürger in Ostfildern so böses getan, fragt man sich, dass schon auf sie geschossen werden soll? Die Antwort dazu findet sich ebenfalls in der Allgemeinverfügung. Die Spaziergänger haben in einem Akt terroristischer Handlungen die öffentliche Sicherheit gefährdet. Oder zumindest so ähnlich. Nämlich wagten es doch tatsächlich diese Staatsgefährder auf ihrem sogenannten Spaziergang den Bürgersteig zu benutzen, so dass zwanzig andere Fußgänger auf unbeleuchtete Grünflächen neben dem Trottoir ausweichen mussten und so Mindestabstände nicht mehr einhalten konnten. Weiterhin kam es in einem Akt terroristischer Willkür zu Rotlichtverstößen. Einige überquerten schlicht bei Rot eine Fußgängerampel und gefährdeten sich und andere. Gar keine Frage, da muss der Bürgermeister sofort eingreifen und zum Waffeneinsatz auffordern. Mit Waffen dürfte sich der 53-jährige Christof Bolay, Parteigenosse von Olaf Scholz, eher nicht auskennen. Er verweigerte den Dienst an der Waffe.

Bei dem „Spaziergang“ am 24. Januar 2022 kam es zu Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Vor allem auf dem Westrandweg auf dem oben genannten Fußweg mussten rund 20 Passanten und Radfahrer auf die angrenzenden unbeleuchteten und unebenen Grünflächen ausweichen, da die Aufzugsteilnehmer die gesamte Breite der Wege in Anspruch nahmen und hier kein Durchkommen war, zumindest nicht, ohne den Mindestabstand zu unterschreiten. Beim Überqueren der Fahrbahn bei der Fußgängersignalanlage Rinnenbachstraße/Parkstraße betraten mehrere Versammlungsteilnehmer die Fahrbahn, als das Signal für Fußgänger „rot“ anzeigte und gefährdeten durch ihr Überqueren der als Landesstraße klassifizierten, stark befahrenen Rinnenbachstraße sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus wurde insbesondere im Bereich der nur 1,40 Meter breiten Gehwege in der Gerhart-Hauptmann-Straße der Straßenverkehr durch Benutzen der Fahrbahn im Rahmen des Aufzugs behindert und gefährdet. Da die Auflage zum Mindestabstand grundsätzlich nicht eingehalten wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dies auch auf anderen Routen als der vom 24. Januar 2022, nicht nur an Engstellen, der Fall wäre.

Schlussendlich begründet Boley den Schießbefehl mit einer nicht ausreichenden Kapazität an Polizeikräften. Als im Jahr 2015 seitens mehrerer AfD Politiker die Forderung laut wurde, geltende Gesetze einzuhalten und im Extremfall die Schusswaffe gegen illegale Grenzverletzungen einzusetzen, war die Empörung groß in Deutschland. Heuer scheint es niemanden mehr zu interessieren. Möglicherweise, weil es gegen Deutsche geht. Wenn uns die Corona-Pandemie eines gelehrt hat, dann, wie wenig das deutsche Grundgesetz wert ist. Offenbar nicht mal das Papier auf dem es steht. Auf Nachfragen an die entsprechenden Ministerien als auch die Polizei wollte zumindest niemand zu diesem Schießbefehl eine Stellungnahme abgeben.

Durch das offensichtlich gezielte, gleichzeitige Veranstalten von Versammlungen zum Protest gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen im gesamten Einzugsgebiet des Polizeireviers Filderstadt und darüber hinaus in ganz Baden-Württemberg – aktuell montagabends – überschreitet deren Anzahl (am 24. Januar 2022: sieben) und Größe (am 24. Januar 2022: rund 450 „Spaziergänger“) die zahlenmäßige Kapazität an Polizeibeamten, die vom Polizeirevier zur Begleitung und Sicherung dieser versammlungsrechtlichen Aufzüge eingesetzt werden kann. Somit kann die Sicherheit der Teilnehmer und des Straßenverkehrs nicht mehr in ausreichendem Maß gewährleistet werden.

Von KBA