Der Begriff Abmahnung dürfte heutzutage jedem Internetnutzer wohl bekannt sein. Im Internet sind findige Leute unterwegs, die versuchen, alles und jeden irgendwie abzumahnen. Wer sich darüber freut, sind die Anwälte, denn die verdienen immer. Nicht schlecht staunten wir, als dieser Tage eine Anfrage über die Seiteneinblendungen unseres Blogs www.in-opr.de per Mail ins Haus flatterte. Absender: Torsten Ströer von der Bildagentur blickwinkel.de. Eine kurze google Anfrage später zeigte sich, es handelt sich um einen Serienabmahner. Sowas kommt hin und wieder vor. Doch was wir noch nicht erlebt hatten: Das betreffende Foto stammt von Wikipedia und ist unter der CC Lizenz veröffentlicht. Und diese Lizenz sagt eindeutig aus, das Bild ist für die kostenlose Nutzung frei gegeben. Wie gut, dass wir nachvollziehen konnten, woher das Bild stammt. Denn wenn ein Blogbetreiber sich blind darauf verlässt, gemeinfreie Fotos einfach so in seine Seite einbinden zu können, hätte spätestens jetzt ein Problem. Das Foto liegt schon seit vier Jahren in dem Artikel herum. Und weil es sich nur um eine kurze Randnotiz handelte und das Foto als lediglich Stimmungsbild genutzt wurde, gab es in diesen vier Jahren gerade einmal zehn Aufrufe. Üblich für die Nutzungsrechte sind Preise von mehreren hundert Euro. Plus in dem Fall die Anwalts und Gerichtskosten. Da sind schnell mal ein paar tausend Euro weg. Eine Rücksprache mit dem Urheber des Bildes zeigte dann, er vermarktet wirklich seine Bilder über diese Agentur. Hier zeigt sich wieder einmal, dem Abmahnwahn muss endlich ein rigoroser Riegel vorgeschoben werden. Sicher müssen Urheber zu ihrem Recht kommen aber es kann nicht sein, dass jeder Blogbetreiber Gewehr bei Fuss stehen muss, um sich zu verteidigen, auch wenn er noch so sehr im Recht ist.

Übrigens ist das Stimmungsbild oben von Mateus Campos Felipe, allgemein freigegeben und erhältlich auf der Bilddatenbank unsplash.com – nur für den Fall, das Herr Ströer auf diesen Artikel aufmerksam werden sollte.

Von KBA