Polititische Verfolgung in Deutschland, die gab es seit der DDR nicht mehr. Doch seit Corona ist alles anders. Und die Befürworter wiegeln ab. Politische Verfolgung? Du weißt ja gar nicht was das ist. Du hast politische Verfolgung noch gar nicht erlebt! Aussagen, wie sie typisch sind für Unrechtsregime. Eine nur kleine Auslese an politischer Verfolgung.

“Alles für Deutschland” schalmeit Björn Höcke seinen etwa 250 Zuschauern entgegen. “Alles für den Dackel, alles für den Club” kommt es mir von der Fernsehserie der 1990er “Hausmeister Krause” mit Tom Gerhards in der Hauptrolle in die Erinnerung. Noch wird Höcke nicht wissen, dass einer der Zuschauer Sebastian Striegel von den Grünen ist, der ihn wegen diesem Ausruf anzeigen wird. Volksverhetzung und Verwendung verbotener nationalsozialistischer Zeichen. Ich bin sehr überrascht, als ich aus der Presse von der Eröffnung des Strafverfahrens vor dem Landgericht Halle erfahre. Zu meiner Bundeswehrzeit habe ich diesen Ausspruch fast täglich gehört. Was soll daran jetzt falsch sein? Es war die Losung der Sturmabteilung, der SA, der Nationalsozialisten. Aha. Wieder was gelernt.

Was verboten ist, erfährst Du mit der Klagezustellung

Da auch gegen mich ein Strafverfahren läuft, weil ich auf einer Demo öffentlich auf die Tatsache hingewiesen habe, dass im KZ Sachsenhausen am Eingangstor steht “Arbeit macht frei”, wollte ich jetzt sicher gehen und mir eine Liste geben lassen. Angezeigt hatte mich damals einer von den Grünen. Die Grünen, die wissen, wie sie ungemochten Personen Lebenszeit rauben. Im Strafgesetzbuch steht gleich in §1 “Keine Strafe ohne Gesetz”. Es muss also eine Liste geben und auf dieser Liste muss stehen, man darf nicht sagen “Alles für Deutschland” und es muss auf dieser Liste stehen, dass man nicht “Arbeit macht frei” sagen darf, auch nicht in Verbindung mit dem Hinweis, wo das steht. Offenbar habe ich da falsch gedacht. Die Staatsanwaltschaft Halle kennt keine Liste, hat aber trotzdem Anklage erhoben, weil “Vieles ist natürlich nur den interessierten Kreisen bekannt.”

Ach so. Dann ist es natürlich klar. Nur wer interessiert ist, weiß, wo was steht, um jemanden zu verklagen.
Gleichzeitig verweist mich die StA Halle auf eine Broschüre des Verfassungsschutzes (BfV), weist aber in gleichem Satz darauf hin, dass nicht alles in dieser Broschüre zu finden ist. Ich finde in dieser Broschüre nicht mal das Wort “Alles”, geschweige denn, “Alles für Deutschland”. Ich frage nochmals nach, aber man verweist mich an das jetzt zuständige Landgericht Halle. Das Landgericht Halle antwortet mir praktisch, dass sie ein Strafverfahren führen, welches eigentlich in einem Rechtsstaat nicht existieren dürfte, mit dem Satz “Eine Liste verbotener Wörter und Aussprüche kann Ihnen die Pressestelle des Landgerichts Halle jedoch nicht übersenden, weil es zum einen eine solche Liste nicht gibt und zum anderen die Pressestelle nicht rechtsberatend tätig wird. Ich muss Sie daher leider auf die allgemein zugänglichen Quellen verweisen.” Doch die allgemein zugänglichen Quellen gibt es gar nicht. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) hat diesen Satz aufgeführt und als verboten deklariert. Na also, vielleicht werde ich hier fündig, während ich auf die Antworten vom Bundesinnenministerium (BMI) und dem Bundesjustizministerium (BMJ) warte. Denn wenn die solche Listen nicht kennen, wer dann? Bei der BIGE gibt es offenbar keine Pressestelle, also nutze ich die Nummer vom Bürgertelefon, um zu erfahren, wo ich eine Liste mit verbotenen Aussagen bekommen kann. Denn schließlich geht es ja vor allem auch darum, zu erfahren, wer denn das Verbot ausgesprochen hat. Verbieten können viele, vor allem Spinner. So liegt gegen mich ein Hamburgverbot seitens der Antifa vor. Natürlich nehme ich dieses Verbot zutiefst ernst.
Bei der BIGE erreiche ich gerade mal einen Anrufbeantworter. Während ich es nochmal versuche, lese ich einen Artikel von Paul Brandenburg. Dieser postete im August 2020 eine Grafik mit dem Wort „Mitläufer*innen“. Das Sternchen war jedoch durch ein „Genderhakenkreuzchen“ ersetzt worden. Brandenburg wollte damit auf satirische Weise die autoritäre Verordnung der Gendersprache von oben und die Hörigkeit der woken Bewegung gegenüber der Obrigkeit zum Ausdruck bringen. Er machte also von einem künstlerischen Mittel Gebrauch, um auf politisch-gesellschaftliche Missstände hinzuweisen. Die Richterin im Amtsgericht Tiergarten in Berlin, erklärte, dies sei keineswegs Kunst und verurteilte Brandenburg zu einer Geldstrafe von 3.000,- Euro wegen Verwendung eines verfassungsfeindlichen Symbols. Beim Bürgertelefon der BIGE erreiche ich weiterhin niemanden und versuche es jetzt mit der Hotline. Diese Hotline soll eine Art von Notrufnummer sein, wenn man aus der rechtsextremen Szene aussteigen will. Da ich als Verweigerer der Corona-Schutzimpfung seit dem Jahr 2021 als Rechtsextremist gelte, darf ich auch diese Telefonnummer sicher verwenden. Aber auch hier meldet sich nur ein, wenn auch anderer, Anrufbeantworter. Ich lese mir das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) durch, doch auch hier finde ich keinen Anhaltspunkt auf die von mir gesuchte Liste. Ich rufe direkt bei der Pressestelle des Verfassungsschutzes (BfV) an. Doch auch hier – Fehlanzeige! Aber man gibt mein Anliegen an eine Spezialabteilung weiter, die melden sich dann bei mir. Na ich hoffe nicht, mit deiner Hundertschaft morgens um halb sieben mit gezogenen Waffen. Tatsächlich klingelt einige Minuten später mein Telefon. Wir sprechen eine längere Zeit miteinander, doch die Kernaussage ist auch hier: Eine solche Liste gibt es nicht. Ich stelle die Vermutung einer politischen Verfolgung in den Raum. Ja, äh….puh, das weiß man auch nicht so genau. Aber ich weiß jetzt, ganz offensichtlich findet genau das jetzt statt. Und zwar in einem Ausmaß, wie es seit 1989 nicht mehr vorgekommen ist. Ein Mensch wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt, obwohl es nicht die geringste Grundlage dafür gibt. Losung der SA hin oder her. Sonst wird womöglich morgen jeder verklagt, der die Worte Autobahn und Heimat in einem Satz benutzt.

Was ist ein Schurkenstaat

„Schurkenstaat“ ist die allgemein übliche deutsche Übersetzung des englischen Begriffs „rogue state“. Diese Übersetzung vermag nicht ganz den Inhalt des Originals zu transportieren, da „rogue“ nicht nur einen Gauner oder Spitzbuben bezeichnet, sondern auch – besonders in der Tierwelt – einen unberechenbaren und irrational handelnden Einzelgänger, der eine schwer einzuschätzende Gefahr für andere darstellt.

Definition eines Schurkenstaates auf Wikipedia

Eine schwer einzuschätzende Gefahr ist es offenbar mittlerweile, sich öffentlich über irgendetwas zu äußern. Ob sich Deutschland zu einem Schurkenstaat gewandelt hat, wird wohl bald das Landgericht Halle zeigen. Leider denken zu viele Bürger zu einfach. Zahlreich sind die Reaktionen in den sozialen Medien, die da offensichtlich von politisch Linken kommen, wie “Höcke ist ein Nazi, sowas muss man verurteilen!” oder “Richtig so!” Lassen wir mal die Person Höcke dahingestellt. Wenn in Deutschland Menschen verurteilt werden für etwas, was eigentlich überhaupt nicht strafbar ist, haben wir in diesem Land ein sehr großes Problem. Dann haben wir das, was wir 1933 bis 1945 und 1961 bis 1989 hatten.

Foto: Matthew Enslay auf unsplash.com

Von KBA