Die nicht abreissenden Gewallttaten in der Altstadt in Düsseldorf, bei denen Jugendbanden mit Migrationshintergrund marodierend durch die Altstadt ziehen und alles niedermetzeln, was ihnen in den Sinn passt, haben es nun endlich als Thema in den Landtag von NRW geschafft. Doch wie so vieles, scheinen hier schon wieder nur Idioten am Werk zu sein.

Seit Jahren, genauer gesagt, seit etwa dem Jahr 2015 kommt es immer häufiger zu Gewalttaten in der Düsseldorfer Altstadt gegen Feiernde und Frauen. Fast ausnahmslos handelt es sich bei den Tätern um Jugendliche aus dem Ausland. Genauer gesagt, um Afghanen, Syrer und Afrikaner. Und weil immer wieder Opfer lebensgefährlich verletzt werden, manchmal auch sterben, und weil immer wieder Frauen vergewaltigt werden, hat sich jetzt der Landtag von NRW eingeschaltet. Respektive die Abgeordneten des Landtags. Doch was die hervorbringen, ist an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten.

So hatte hatte Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) gefordert, die Düsseldorfer Altstadt zu einer Waffenverbotszone zu erklären. Welch blanker Hohn für die bisherigen Opfer dieser Gewalttaten. “Wie wäre es denn, einfach Körperverletzung unter Strafe zu stellen. Ach Moment….” erklärte ein Passant auf die Forderung Kellers angesprochen.

In der Düsseldorfer Altstadt gebe es ein sehr ernstes Problem, sagte NRWs Innenminister Herbert Reul (CDU). Unter den Feiernden seien regelmäßig größere Gruppen mit erhöhtem Aggressionspotenzial. „Oft männlich, oft mit Migrationshintergrund“. „Diese Menschen sind wegen Gewaltdelikten oft schon polizeilich bekannt. Das sind Menschen, bei denen dann schon mal die Sicherungen durchbrennen.“

Eines der grossen Probleme dürfte vor allem sein, dass die Täter oft mehr als gering verurteilt werden, wenn sie es überhaupt werden. Kein Richter will sich nachsagen lassen, er wäre rechts oder würde Ausländer stärker bestrafen. So wurde in der vorletzten Woche ein 19 jähriger mit einer abgebrochenen Glasflasche angegriffen und tödlich verletzt. Der Täter erklärte, es habe in Notwehr gehandelt und wurde sofort auf freien Fuss gesetzt. Die Notwehr konnte bisher nicht erkannt werden, dafür ist der Täter jetzt auch nicht mehr auffindbar.

Von KBA