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Wie die Polizei Berlin soeben mitteilen lässt, wurden am Wochenende 31.07.2021/01.08.2021 mehrere Demonstrationen in Berlin verboten. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass diese Demonstrationen andere sind als die des CSD mit 65.000 Teilnehmern am vergangenen Wochenende, bei der “nur vereinzelte” Verstösse gegen die Hygienevorschriften gemeldet wurden. Und natürlich die verletzten Polizisten und Journalisten durch zahlreiche Übergriffe aus dem Demonstrationsgeschehen.

In Berlin sind Demonstrationen offenbar nur noch dann erlaubt, wenn sie den regierenden gefallen. So erklärte zur CSD Demonstration Senator Lederer, er wolle Berlin zur „queeren Freiheitszone“ machen.

Nachfolgend der Pressetext im originalen Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Medienvertretende,

mit Blick auf die Versammlungs- und Einsatzlage am 31. Juli und 1. August 2021 möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand in Kenntnis setzen. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Polizei Berlin folgende Versammlungen, die für das kommende Wochenende angezeigt wurden, verboten:

1.         „Das Jahr der Freiheit! und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“ (1. August 2021)
2.         „Die Wiedererlangung unserer Grundrechte“ (31. Juli 2021)
3.         „Wir für die Abschaffung der GEZ“ (31. Juli 2021)
4.         „Berlin-Club-Demo- Demonstrations-Umzug für die vollständige Öffnung von Kultur, Clubs und Veranstaltungen aller Art“ (31. Juli 2021)
5.         „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ (31. Juli 2021)
6.         „Musikalische Versammlung für Freiheit und Demokratie“ (31. Juli 2021)
7.         „Friede, Freiheit, Wahrheit“ (1. August 2021)
8.         „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ (1. August 2021)
9.         „Mahnwache für das Grundgesetz“ (1. August 2021)
10.      „Deutschland hat die Wahl“  (1. August 2021)
11.      „Heimat und Weltfrieden“ (31. Juli 2021)
12.      „Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“ (1. August 2021)

Die Verbotsbescheide zu den Versammlungen unter Punkt 1 und 2 wurden am gestrigen Nachmittag zugestellt, die weiteren im Laufe des heutigen Tages.

Die Polizei Berlin musste nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse, nach den umfassenden Erfahrungen mit diesen Protestbewegungen und in Abwägung sämtlicher Interessen, insbesondere auch dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit, die in Rede stehenden Versammlungen verbieten.

Die Verbote betreffen Versammlungen

•          deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, hier konkret zum Schutz vor Infektionen, damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zum Schutze aller – der Gemeinschaft – nicht akzeptieren

•          deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt haben, dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden

•          bei denen der grundrechtlich gesicherten und durch die Polizei Berlin geschützten Meinungsäußerung regelmäßig durch Verstöße gegen die Infektionsschutzregelungen, insbesondere durch das Verweigern des Tragens einer Munde-Nase-Bedeckung, Nachdruck verliehen werden soll – dies förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel ist

•          deren Verantwortliche – zumindest in Teilen – kaum oder gar nicht willens oder in der Lage sind, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern

Diese Punkte unterscheiden die nun verbotenen Versammlungen in erheblichem Maße und ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden, wie z. B. dem CSD am 24. Juli 2021. Auch wenn es bei den sonstigen Versammlungen zu Verstößen kommen kann, werden die gesetzlichen Regelungen jedoch weit überwiegend befolgt.

Zitierfähig hierzu ist der Pressesprecher der Polizei Berlin, Herr Thilo Cablitz.

Polizei Berlin
Polizeipressestelle
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin

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Von Klaus Baumdick

Schon als Neunjähriger entdeckte Klaus Baumdick seine Leidenschaft für Technik, als er seinen ersten Computer geschenkt bekam. Fasziniert von den Möglichkeiten, brachte er sich selbst das Programmieren bei und tauchte immer tiefer in die Welt der Bits und Bytes ein. 1987 begann seine Zeit als Computerhacker – eine Phase, in der er die Grenzen der digitalen Welt auslotete und seine Fähigkeiten perfektionierte. Doch 1995 sollte sein Leben eine dramatische Wende nehmen: Baumdick wurde beim Hacken US-amerikanischer Militärsatelliten „gebusted“. Die mediale Aufmerksamkeit, die dieser Vorfall erregte, hätte seine Karriere beenden können – doch stattdessen wurde sie zum Ausgangspunkt einer beeindruckenden Transformation. Statt als „Gefahr“ abgestempelt zu werden, erkannte die Branche sein einzigartiges Know-how. Heute ist Klaus Baumdick ein international gefragter Berater für hochsichere Computersysteme, spezialisiert auf den Schutz kritischer Infrastrukturen. Seine umfassende Expertise – gepaart mit seiner ungewöhnlichen Vergangenheit – macht ihn zu einem der gefragtesten Experten in Sachen Cybersicherheit. Regierungen, Militäreinrichtungen und Großkonzerne weltweit vertrauen auf sein Wissen, wenn es darum geht, Systeme gegen die Bedrohungen von morgen abzusichern. Seine Geschichte beweist: Manchmal führen selbst kontroverse Wege zu unerwartetem Erfolg – wenn man sein Wissen richtig einsetzt. Veröffentlichungen von Klaus Baumdick: 1. Faszination Cybercrime, 2 Bände, 1.600 Seiten, 2024 2. Der Schurkenstaat - Deutschlands Regierung im Machtrausch, 296 Seiten, 2025