Ein Kommentar zum Ausschluss eines AfD-Kandidaten in Lippe

Das Grundgesetz wurde 1949 nicht ohne Grund geschaffen: Es sollte garantieren, dass nie wieder eine politische Gruppierung darüber entscheidet, wer zur Wahl zugelassen wird und wer nicht. Doch genau das scheint heute wieder Realität zu werden. Der jüngste Fall in Lippe, wo ein AfD-Bürgermeisterkandidat aufgrund eines Grünen-Antrags von der Wahl ausgeschlossen wurde, wirft eine beunruhigende Frage auf: Wer bestimmt eigentlich, wer „demokratietauglich“ ist?

Grundgesetz vs. politische Willkür

Artikel 21 des Grundgesetzes sichert Parteien das Recht zu, an Wahlen teilzunehmen – solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die AfD ist nicht verboten. Dennoch wird sie zunehmend durch administrative und politische Mittel von Wahlen ferngehalten. Der Vorwurf: Ihre Kandidaten stünden nicht „jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein. Doch wer definiert das?

Im konkreten Fall wurde der AfD-Kandidat ausgeschlossen, weil er angeblich behauptet haben soll, Deutschland sei kein souveräner Staat. Selbst wenn das stimmt: Ist das ein Grund, jemandem das passive Wahlrecht zu entziehen? Wenn politische Meinungen – so umstritten sie sein mögen – bereits zur Disqualifikation führen, dann ist das ein gefährlicher Präzedenzfall.

Die Grünen als Richter über Verfassungstreue?

Besonders pikant: Der Ausschluss geht auf einen Antrag der Grünen-Fraktion zurück. Damit wird eine Partei zur Instanz, die über die Zulassung ihrer politischen Gegner entscheidet. Das erinnert an dunkle Zeiten, in denen politische Konkurrenz einfach ausgeschaltet wurde. Das Grundgesetz sollte genau das verhindern – doch heute scheint es, als würden seine Prinzipien von denen ausgehebelt, die sich selbst als seine größten Verteidiger inszenieren.

Doppelmoral und demokratische Erosion

Während manche Parteien sich als „Brandmauer gegen Rechts“ feiern, untergraben sie gleichzeitig demokratische Grundprinzipien. Wer glaubt, Demokratie funktioniere durch das Ausschalten unliebsamer Konkurrenz, hat das System nicht verstanden. Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch von solchen, die einem nicht gefallen.

Wenn heute ein AfD-Kandidat ausgeschlossen wird, wer ist morgen dran? Wer entscheidet, welche Meinung noch „verfassungskonform“ ist? Die Geschichte lehrt uns: Sobald eine Seite anfängt, die Spielregeln zu ihren Gunsten zu ändern, ist der Weg in die Undemokratie nicht mehr weit.

Fazit: Rückbesinnung auf demokratische Prinzipien

Es ist höchste Zeit, sich wieder auf die Grundwerte unserer Verfassung zu besinnen. Das bedeutet: Wahlen müssen frei sein, und das Volk – nicht der politische Gegner – soll entscheiden, wer regiert. Wer AfD-Politiker nicht mag, soll sie mit Argumenten bekämpfen, nicht mit bürokratischen Tricks ausschalten.

Sonst steht am Ende nicht die „wehrhafte Demokratie“, sondern eine, die nur noch für diejenigen gilt, die gerade an der Macht sind. Und das wäre das Ende dessen, was das Grundgesetz eigentlich schützen sollte.

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Von Klaus Baumdick

Schon als Neunjähriger entdeckte Klaus Baumdick seine Leidenschaft für Technik, als er seinen ersten Computer geschenkt bekam. Fasziniert von den Möglichkeiten, brachte er sich selbst das Programmieren bei und tauchte immer tiefer in die Welt der Bits und Bytes ein. 1987 begann seine Zeit als Computerhacker – eine Phase, in der er die Grenzen der digitalen Welt auslotete und seine Fähigkeiten perfektionierte. Doch 1995 sollte sein Leben eine dramatische Wende nehmen: Baumdick wurde beim Hacken US-amerikanischer Militärsatelliten „gebusted“. Die mediale Aufmerksamkeit, die dieser Vorfall erregte, hätte seine Karriere beenden können – doch stattdessen wurde sie zum Ausgangspunkt einer beeindruckenden Transformation. Statt als „Gefahr“ abgestempelt zu werden, erkannte die Branche sein einzigartiges Know-how. Heute ist Klaus Baumdick ein international gefragter Berater für hochsichere Computersysteme, spezialisiert auf den Schutz kritischer Infrastrukturen. Seine umfassende Expertise – gepaart mit seiner ungewöhnlichen Vergangenheit – macht ihn zu einem der gefragtesten Experten in Sachen Cybersicherheit. Regierungen, Militäreinrichtungen und Großkonzerne weltweit vertrauen auf sein Wissen, wenn es darum geht, Systeme gegen die Bedrohungen von morgen abzusichern. Seine Geschichte beweist: Manchmal führen selbst kontroverse Wege zu unerwartetem Erfolg – wenn man sein Wissen richtig einsetzt. Veröffentlichungen von Klaus Baumdick: 1. Faszination Cybercrime, 2 Bände, 1.600 Seiten, 2024 2. Der Schurkenstaat - Deutschlands Regierung im Machtrausch, 296 Seiten, 2025

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